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VG Trier, 21.06.2007 - 3 K 967/06.TR |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Magdeburg, 15.09.2015 - 8 A 12/14
Disziplinarrecht; Einstellungsverfügung; Bemessung des Dienstvergehens nach dem …
Zutreffend geht er davon aus, dass die Kostenentscheidung nicht der - nachträglichen - Sanktionierung dienen darf, sondern die Gesamtumstände des Disziplinarverfahrens und Gesichtspunkte der Kostenverursachung tragend sind (…vgl. VG Münster, Urt. v. 17.06.2014, 20 K 2835/13.BDG; VG Trier, Urteil v. 20.11.2008, 3 K 579/08.TR; Urteil v. 21.06.2007, 3 K 967/06.TR juris).Gerade die Einstellung des Disziplinarverfahrens wegen selbst herbeigeführter Statusbeendigung stellt einen Ausnahmefall zu der Regel dar, dass der Dienstherr die Kosten des behördlichen Disziplinarverfahrens trägt (vgl. dazu: VG Trier, Urteil v. 21.06.2007, 3 K 967/06.TR; juris).